Faktencheck des Bezirksamtes zum Görlitzer Park

Freitag, 2. August 2019
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Der Görlitzer Park war in den vergangenen Wochen wieder verstärkt Thema in der regionalen und nationalen Berichterstattung. Dabei wurden einige Aspekte in manchen Medien missverständlich dargestellt, insbesondere was die Zuständigkeiten/Kompetenzen des Bezirksamtes oder die Rolle des Parkrats betrifft. Daher beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um den Görlitzer Park.

Wer ist für den Park zuständig?
Der Görlitzer Park liegt wie alle anderen Parks im Bezirk in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes. Das bedeutet, dass das Bezirksamt für die Grünpflege der Pflanzen sowie die Verkehrssicherheit der Wege und Anlagen im Park zuständig ist.
Die Kriminalitätsbekämpfung ist im Park, wie auch überall anders in Friedrichshain-Kreuzberg, Aufgabe der Polizei. Die Polizei ist eine Landesbehörde, die der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstellt ist und nicht dem Bezirksamt als kommunaler Behörde. Das Bezirksamt hat gegenüber der Polizei keine Weisungsbefugnis. Zwischen Polizei und Bezirksamt gibt es regelmäßige Rücksprachen, auch was den Görlitzer Park betrifft. Das Bezirksamt und die Polizei arbeiten gut und vertrauensvoll zusammen.
Wieviel Gramm Cannabis in Berlin als Eigenbedarf gelten, entscheidet nicht der Bezirk als kommunale Behörde, sondern das Land Berlin.
Das Bezirksamt setzt sich für einen kontrollierten Verkauf von Cannabis ein, um den illegalen Handel einzudämmen. Ein entsprechender Antrag des Bezirks beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte wurde abgelehnt.

Was ist das Handlungskonzept?
Da der Drogenhandel seit Jahrzehnten zur Realität des Görlitzer Parks gehört, wurde 2016 das Handlungskonzept zum Umgang mit dem Park erarbeitet. Das Konzept wurde gemeinsam von Verwaltungsmitarbeiter*innen des Bezirksamtes und aktiven Anwohner*innen des Park sowie sozialen Trägern vor Ort erarbeitet. Eines der im Handlungskonzept formulierten Ziele ist die Eindämmung der Belästigung der Parkbesucher*innen durch Drogendealer. Gleichzeitig stellen sich die Entwickler*innen des Handlungskonzepts klar gegen Ausgrenzung einzelner Gruppen im Park.

Was ist der Parkrat?
Aus der Arbeitsgemeinschaft Görlitzer Park, die das Handlungskonzept erarbeitet hat, entstand im Anschluss der Gründungsrat als Anwohner*innengremium zur Bürger*innenbeteiligung. Im Juni 2018 unterzeichneten das Bezirksamt und der Gründungsrat die gemeinsame Satzung, die den Parkrat fest als Beteiligungsgremium etabliert. Der Parkrat vertritt die Interessen der Anwohner*innen und Parknutzer*innen gegenüber der Politik und Verwaltung.
Im September 2018 fanden im Görlitzer Park eine Woche lang Parkratswahlen statt. Alle Anwohner*innen und Nutzer*innen über 14 Jahren konnten die elf Verteter*innen des Parkrats aus 53 Kandidat*innen wählen. 1.248 Bürger*innen beteiligten sich an der Wahl. Die Vertreter*innen des Parkrats sind auf zwei Jahre gewählt. 2020 findet planmäßig die nächste Parkratswahl statt.

Wer ist der Parkmanager?
Die Einrichtung des Parkmanagements im Görlitzer Park ist ein Ergebnis des Handlungskonzepts. Seit Herbst 2016 ist der Parkmanager im Einsatz. Er ist Mitarbeiter des Grünflächenamtes und fungiert mit seinem Bauwagen vor Ort als Ansprechpartner für alle Parknutzer*innen. Er ist die Verbindungsstelle des Bezirksamtes zum Parkrat. Das Parkmanagement als solches ist ein Erfolgskonzept. Das haben auch andere Bezirke und das Land Berlin erkannt, weswegen das Konzept nun auch auf andere Parks ausgeweitet wird.

Was machen die Parkläufer?
Kurz nach dem Parkmanager haben im Görlitzer Park auch die Parkläufer ihre Arbeit aufgenommen. Die Parkläufer sind Mitarbeiter eines externen Dienstleisters, die für alle Parkbesucher*innen an ihrer grünen Arbeitskleidung gut zu erkennen sind. Ihre Aufgabe ist es, das Berliner Grünanlagengesetz umzusetzen. Sie sprechen beispielsweise Menschen an, die ihre Hunde nicht angeleint haben oder auf ungenehmigten Flächen grillen. Die Parkläufer versuchen zudem gemeinsam mit dem Parkmanager die Folgen des Drogenhandels im Park für die anderen Parknutzer*innen abzumildern, damit diese nicht weiter dem teils aggressiven und bedrängenden Verhalten der Dealer ausgesetzt sind.


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