Bezirksamt und Deutsche Wohnen vereinbaren Maßnahmen zur sozialverträglichen Sanierung

Mittwoch, 28. Februar 2018
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Die Kreuzberger Spring-Siedlung wird zurzeit saniert. Die GSW Immobilien AG, ein Tochterunternehmen der Deutsche Wohnen SE, führt dort neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen, u. a. auch Maßnahmen zur Energieeinsparung, durch. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Fassaden und der Fensteraustausch.

Durch die Modernisierungsmaßnahmen steigen auch die Mieten. Denn nach § 555b BGB können elf Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. Entsprechend haben viele Mieter*innen bereits Modernisierungsankündigungen mit prognostizierten Mieterhöhungen erhalten.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mit der Deutsche Wohnen SE einen Vertrag geschlossen, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, um den sozialverträglichen Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen:

  • Die Modernisierungsumlage für die Fassadendämmung wird auf 40 Prozent begrenzt.
  • Die Mieter*innen haben nach Zugang der Modernisierungsankündigung zwei Monate Zeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein finanzieller Härtefall ist immer gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreiten würde.
  • Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe darf die Miete nach Modernisierung die zulässige Miethöhe nach Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
  • Bei Härtefällen wird die Deutsche Wohnen adäquate Hilfsmaßnahmen anbieten. Härtefälle mit besonderem Regelungsbedarf ergeben sich insbesondere aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und baubedingten Gründen.     

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