Friedrichshain: Abwendungsvereinbarung für das Haus Straßmannstraße 32 unterzeichnet

Donnerstag, 13. Juli 2017
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Objekt Strassmannstraße 32 liegt in dem im Jahr 2013 durch Rechtsverordnung festgesetzten Erhaltungsgebiet Petersburger Straße. In Sozialen Erhaltungsgebieten soll preiswerter Wohnraum erhalten und der Verdrängung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen entgegengewirkt werden. Um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung noch wirksamer zu schützen, prüft das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg seit einiger Zeit regelmäßig auch die Ausübung seines nach dem Baugesetzbuch bestehenden Vorkaufsrechts. Bereits viermal wurde das Vorkaufsrecht vom Bezirksamt ausgeübt. Bevor der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, versucht er Grundstückskäufer dazu zu bewegen, sich freiwillig zur Einhaltung der sozialen Erhaltungsziele zu verpflichten.

Dies ist hier gelungen. Mit Unterzeichnung der sogenannten Abwendungsvereinbarung hat der Käufer dem Bezirk zugesichert, bei dem Objekt darauf zu verzichten eine Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen. Damit ist für einen sehr langen Zeitraum die Verdrängung der Mieter durch Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen.

Das Zustandekommen der Abwendungsvereinbarung ist ein großer Erfolg für den Bezirk und ein weiterer deutlicher Schritt zur Sicherung der Ziele sozialer Erhaltungsverordnungen.

Bezirksstadtrat für Planen, Bauen und Facility Management, Florian Schmidt, erklärt: „Wir sind sehr froh, dass wir uns mit dem Käufer einigen konnten. Im Unterschied zum Käufer der Falckensteinstraße 33, einer Luxemburgischen SARL, für welches kürzlich das Vorkaufsrecht erfolgreich ausgeübt wurde, handelt es sich beim Käufer der Strassmannstraße 32 um eine Privatperson, die im Quartier bereits ein Haus besitzt und nicht das Ziel hat, maximalen Profit zu erzielen. Der Fall zeigt, dass trotz dynamischem Marktgeschehen die Maxime „Eigentum verpflichtet“ gelebt werden kann. Diese Art von privaten Eigentümern betrachtet das Bezirksamt als Garant für den sozialen Zusammenhalt und kooperiert gerne mit ihnen."

Abwendungsvereinbarungen werden mit Käufern individuell ausgehandelt, da jede Immobilientransaktion ein Einzelfall ist.


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