Neue Kinderschutz-Kooperation in Friedrichshain-Kreuzberg

Dienstag, 1. November 2016
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Nicht wegsehen. Sich vernetzen. Sich gegenseitig informieren. Und auch schnell handeln heißt es, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Darum haben das Vivantes Klinikum im Friedrichshain und das Vivantes Klinikum Am Urban im September einen Kooperationsvertrag mit dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg abgeschlossen - für einen verbesserten Kinderschutz.

Wer wird im Missbrauchsfall oder beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung informiert? Wie können fachliche Stellungnahmen unkompliziert weitergegeben werden? Wichtiger Teil der Vereinbarung ist, dass schnittstellenübergreifende Abläufe festgeschrieben werden.

Gemeinsam wird bei jedem Kinderschutzfall geplant, wie einer Familie geholfen werden kann und welche medizinischen Konzepte zum Tragen kommen. In Fach- und Hilfekonferenzen tauschen sich die Kooperationspartner über das gemeinsame Vorgehen aus. Eine genaue Dokumentation, zeitliche Vereinbarungen und Kontrolltermine stellen sicher, dass Kinder in schwierigen Lebensumständen geschützt und aufgefangen werden. Wenn Eltern nicht mit dem Vorgehen einverstanden sind und es dennoch Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt, wird das Familiengericht eingeschaltet.

Herr Dr. Raimund Pitzing, Leiter des Gesundheitsamtes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Frau Katrin Schröder, Leiterin des Jugendamtes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:

„Kinderschutz geht alle an. „Hinschauen und nicht wegschauen“ ist eine Herausforderung für uns alle, um mit der nötigen Sensibilität Kinder und Jugendliche vor Gewalt in ihren unterschiedlichsten Formen zu schützen. Das erfordert eine gute Abstimmung aller Akteure. Wichtig war uns bei der vernetzten Fallarbeit mit Vivantes auch, das Vorgehen in Kinderschutzfällen gut zu regeln und klare Absprachen zu treffen, wie etwa der Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich der Informationsweitergabe in Fällen der Kindeswohlgefährdung, die Einbeziehung der Ämter bei einem diesbezüglichen Verdacht, die Festlegung von Kriterien, die Beschreibung von Verfahrensabläufen und die Informationswege.“

Die Kliniken haben die Möglichkeit, das Erfahrungsspektrum beider Ämter im Interesse des Kindeswohls und eines verbesserten Kinderschutzes zu nutzen.

Prof. Dr. Hermann Girschick, Chefarzt der Kinderklinik im Vivantes Klinikum im Friedrichshain: „Kinder sind in besonderem Maße pflege- und schutzbedürftig. Ich freue mich, dass wir durch unsere Kooperation noch genauer dafür sorgen können, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen körperlichen und seelischen Erkrankungen alle Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Auch nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus.“

Gerade bei drogen- oder alkoholabhängigen Eltern, oder bei Eltern, die psychische Probleme haben, ist es besonders wichtig, frühzeitig eine zusätzliche Betreuung anzubieten. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, ein Kind stationär in Obhut zu nehmen. Besondere Aufmerksamkeit ist ebenso wichtig, wenn eine Vernachlässigung schleichend passiert.

Maßnahmen, um Familien frühzeitig zu erreichen, bevor das „Kind in den Brunnen gefallen ist“, sind auch Teil der Kooperation: Für die Eltern wird ein qualifiziertes Angebot an unterstützender Beratung, das den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Alltag einbezieht, vorgehalten. Beratung, Aufklärung und Hilfevermittlung als Bausteine von Prävention sind sehr wichtige Aufgaben im Gesundheits- und Jugendamt.


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