Geflügelpest-Ausbruch in Kreuzberg - Infizierter Schwan im Landwehrkanal

Freitag, 18. November 2016
Pressemitteilung von: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Am 18.11.2016 wurde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg der erste Fall von Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei einem Wildvogel (Schwan) festgestellt. Der Schwan wurde auf Höhe der Baerwaldbrücke tot im Landwehrkanal treibend durch die Wasserschutzpolizei geborgen.

Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke verfügen zum Schutz des Tierbestands deshalb die Aufstallung allen in Berlin gehaltenen Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten ist im Land Berlin untersagt.

Für alle Geflügelhaltungen gelten besondere Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu ist am heutigen Tage die bundesweit geltende Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

  • Alle Ein- und Ausgänge von Geflügelhaltungen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern
  • Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelhaltungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten.
  • Die verwendete Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen
  • Eine bestandseigene Einrichtung zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Schuhe muss vorhanden sein

In einem Radius von 3 Kilometern um den Fundort des infizierten Wildvogels gelten die Bedingungen des Sperrbezirks. Für 21 Tage dürfen unter anderem in diesem Bereich gehaltene Vögel und Bruteier aus dem Bestand nicht verbracht werden. Das zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel wird von den zuständigen Veterinärbehörden regelmäßig klinisch und falls notwendig auch virologisch untersucht.

Es ist sicherzustellen, dass im Sperrbezirk gehaltene Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen!

Zusätzlich ist in einem Radius von 10 Kilometern um den Fundort ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet dürfen unter anderem für die Dauer von 15 Tagen gehaltene Vögel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke legen die genauen Grenzen der beiden genannten Restriktionsgebiete im Detail fest.

Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist bislang nach wie vor nicht berichtet worden.

Wir bitten auch weiterhin alle Berlinerinnen und Berliner darum, alle tot aufgefundene Wasservögel oder auch andere Vogelarten, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen Bezirksamt zu melden. 


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