Negativer Bescheid zu Coffeeshops: Bezirksamt legt Widerspruch ein

Donnerstag, 10. Dezember 2015
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt hat fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) „Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ eingelegt. Die am 04.12.2015 vorgelegte Begründung zum Widerspruch geht detailliert auf die Argumente des BfArM ein und zeigt sowohl die juristische Zulässigkeit, als auch die inhaltliche Begründetheit des Antrags auf.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, dazu: „Das BfArM hat es versäumt, sich mit den Kernaspekten unseres Vorhabens – der im öffentlichen Interesse liegenden Sicherstellung des Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes – in angemessener Weise auseinanderzusetzen. Der Argumentation der Behörde, dass ein regulierter Verkauf von Cannabis durch staatliche Behörden mit dem Schutzzweck des BtMG nicht vereinbar ist, können wir nicht folgen. Im Gegenteil: Unser Vorhaben eines staatlichen Eingriffs in den ungeregelten illegalen Drogenmarkt zielt genau auf die Erfüllung dieses Schutzzwecks ab.“ Herrmann weiter: „Im Gegenzug muss festgestellt werden, dass die Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigengebrauch weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht angemessen ist, um Verbraucherschutz, Jugendschutz und Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen.“

Nach Einschätzung des verantwortlichen Projektleiters im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Dr. Horst-Dietrich Elvers, widerspricht sich das BfArM selbst: „Einerseits knüpft das BfArM im Ablehnungsbescheid die Notwendigkeit einer gesetzlichen drogenpolitischen Neuregelung an eine (Zitat) „tatsächlich veränderte Akzeptanz der geltenden gesetzlichen Verbotsregelung“ (Zitat Ende).“ Damit, so Elvers, stelle das BfArM die Verhältnismäßigkeit der geltenden Rechtslage ganz grundsätzlich in Frage. Denn die strafrechtliche Sanktionierung des Besitzes illegaler Drogen zum Eigengebrauch bedarf einer besonders belastbaren fachlichen Begründung. Elvers dazu: „Dass das BfArM sich – neben zweifelhaften Ausführungen über die angebliche Unwirksamkeit von Aufklärung und Beratung – schlussendlich mit der angeblichen Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen behelfen muss, zeigt doch umso deutlicher den eklatanten Mangel an fachlichen Begründungen zur Ablehnung unseres Modellvorhabens und für ein Festhalten an der Kriminalisierung.“

Wie geht es weiter?
Das Expertengremium, das gemeinsam mit dem Bezirksamt den Antrag an das BfArM erarbeitet hat, hält ungeachtet des negativen Bescheides an einer alternativen Sucht- und Drogenpolitik fest und wird sich auch in Zukunft für eine staatliche Regulierung von Cannabis einsetzen. Dafür wurde nun der unabhängige „Fachbeirat Drogenpolitik und Suchtprävention“ beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ins Leben gerufen.

Astrid Leicht vom Suchthilfeträger Fixpunkt dazu: „Mit unserer Arbeit für das bezirkliche Modellprojekt haben wir der bundesweiten Diskussion um neue Wege in der Drogenpolitik einen kräftigen Impuls gegeben. Es gilt nun, an dem Erreichten anzusetzen. Mit weiteren Partnern wollen wir konkretisieren, wie die Ziele des Jugendschutzes, der Suchtprävention und der Zurückdrängung des illegalen Marktes durch den regulierten Verkauf von Cannabis bestmöglich erreicht werden können. Wir brauchen nach Jahrzehnten der Erfolglosigkeit endlich eine rationale Drogenpolitik, die soziale Realitäten anerkennt und den eingeschlagenen Weg einer Regulierung des Verkaufs von Cannabis zur Beendigung der Strafverfolgung von Konsumierenden und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei konsequentem Ausbau der Prävention und der lebensweltgerechten Hilfen bei Problemen mit Drogenkonsum fortsetzt.“
Nina Pritszens vom Suchthilfeträger vista ergänzt: „Wirksame Suchtprävention und Suchtberatung setzen in allererster Linie einen glaubwürdigen Umgang mit Drogenkonsum und dessen Ursachen, Erscheinungen und Auswirkungen voraus. Dies muss auch für eine sinnvolle Drogen- und Suchtpolitik gelten. Cannabis weiter unter Strafandrohung zu verbieten, fördert den notwenigen offenen Umgang mit dem Thema nicht, sondern erschwert diesen oder verhindert ihn gar. Präventionskampagnen zum risikobewussten Konsum, wie in Berlin geplant, werden letztlich durch Strafverfolgung und „Null Toleranz -Konzepte“ in ihrer Glaubwürdigkeit massiv beschädigt. Der generalpräventive Ansatz des BtMG steht zu recht stark in der Kritik.“

Kerstin Jüngling, Geschäftsführerin der Berliner Fachstelle für Suchtprävention, betont: „Der Grundsatz, Menschen zu schützen und sie dazu zu befähigen ein gutes, gelingendes Leben zu führen, sollte im Zentrum der Debatte zur Cannabispolitik stehen. Es müssen konkret gezielte präventive und lebensweltorientierte Aktivitäten für junge Menschen entwickelt und vorgehalten werden, denn die bisherige, auf Strafbewehrung fokussierte Prävention steht dem wissenschaftlich fundierten Erlernen von Risikokompetenz und -balance entgegen!“ Monika Herrmann fasst das weitere Vorgehen zusammen: „Wir haben den Stein ins Wasser geworfen und er hat Kreise gezogen. Aus unserem Vorgehen können Anregungen zur Verbesserung gezogen werden. Wenn in anderen Kommunen aus Prüfaufträgen zu möglichen Modellprojekten endlich Handlungsaufträge für entsprechende Anträge an das BfArM werden, sind wir weiterhin gerne zur Zusammenarbeit bereit.“ Der Fachbeirat Drogenpolitik und Suchtprävention Friedrichshain-Kreuzberg wird aber nicht nur weiter an einer drogenpolitischen Neuausrichtung arbeiten, sondern sich in weiterhin enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin auch ganz konkret mit Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf den Konsum legaler und illegaler Drogen in Friedrichshain-Kreuzberg befassen.
Die Begründung des Widerspruchs wird unter www.berlin.de/modellprojekt-cannabis-fk veröffentlicht.


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