Dragoner-Areal: Senat leitet Verfahren für Sanierungsgebiet ein

Dienstag, 25. August 2015
Pressemitteilung von: Senatskanzlei

Der Rathausblock mit dem Dragoner Areal sowie angrenzende Quartiere in Kreuzberg sollen in den nächsten Jahren sozialverträglich entwickelt werden.

In einer „Vorbereitenden Untersuchung“ wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Gebiet zwischen Tempelhofer Ufer, Mehringdamm, Yorckstraße und Großbeerenstraße prüfen, wieweit der Einsatz eines integrierten Stadterneuerungsverfahrens möglich ist.

Angestrebt wird eine integrierte Gesamtentwicklung des Gebietes als städtebauliche Verbindung zwischen südlicher Friedrichstadt und dem Stadtteilzentrum Mehringdamm; die Entwicklung des Dragoner Areals zu einem vielfältig gemischten Stadtquartier mit neuem und gefördertem Wohnraum und einer ausgewogenen und sozial gemischten Bevölkerung; die behutsame Entwicklung der vorhandenen Strukturen unter Beachtung des Denkmalschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie eine partizipative, partnerschaftlich getragene und eine sozialorientierte Gebietsentwicklung.

Senator Geisel: „Wegen des Wachstums der Stadt haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung dieses besonderen innerstädtischen Areals in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Entwicklung von sozial, kulturell und wirtschaftlich integrierten Standorten für den Wohnungsbau und die Förderung von bezahlbarem Wohnraum haben eine sehr hohe wohnungspolitische Bedeutung. Vor diesem Hintergrund müssen die Stadterneuerungsmaßnahmen im Dragoner Areal und in den angrenzenden Nachbarschaften neu bewertet werden.“

Das Dragoner Areal sowie die angrenzenden Quartiere bieten ein enormes Potenzial für eine qualitätsvolle und sozial ausgewogene Entwicklung. Mit Hilfe aller Mitwirkenden könne im Herzen Kreuzbergs beispielhaft Wohnen und Arbeiten mit sozialer und ökologischer Verantwortung zukunftsorientiert realisiert werden, so Senator Geisel. Mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen sieht der Senat den Bund und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der Pflicht, sich als öffentlicher Aufgabenträger an den Untersuchungen zu beteiligen und die städtebaulichen Ziele Berlins zu unterstützen.

Für das Dragoner Areal – das hinsichtlich des Neuordnungsbedarfs und Wohnbaupotenzials den Entwicklungsschwerpunkt bildet – können die Instrumente des besonderen Städtebaurechts einen hohen Stellenwert haben, da die derzeitigen Veräußerungsabsichten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu einem weit über dem Verkehrswert liegenden Preis die Umsetzung der städtebaulichen Ziele für den Standort in Frage stellt.

Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch bilden die Beurteilungsgrundlage, um auf der Basis der vorhandenen städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation des Untersuchungsgebietes über die Art und den Umfang eines integrierten Stadterneuerungsverfahrens zu entscheiden.   


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