Bezirksbürgermeisterin hält kontrollierte Abgabe von Cannabis weiterhin für den richtigen Weg

Montag, 5. Oktober 2015
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann hat heute den Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Antrag vom 26.6.15 auf kontrollierte Abgabe von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg erhalten. Der Bescheid lehnt den Antrag des Bezirks ab.

Nach einer ersten Prüfung des Bescheids lässt sich Folgendes sagen:

Die Ablehnung des BfArM ist in sich wenig stringent formuliert und argumentiert mit dem Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) rein formaljuristisch. Die vom Bezirk im Antrag auf kontrollierte Abgabe gemachten Vorschläge zum besseren Jugendschutz werden nicht in angemessener Form gewürdigt. Im Gegenteil wird argumentiert, eine kontrollierte Abgabe könne „Signalwirkung“ entfalten und eine Unbedenklichkeit suggerieren. „Darüber vermögen auch Aufklärungsgespräch und informative Texte nicht hinweg helfen.“ (Seite 4). Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich jegliche staatliche Stelle künftig Prävention oder Verbraucherinformationen schenken könnte.

Insgesamt scheint das Institut, so kann interpretiert werden, auch nicht länger daran zu glauben, dass das BtMG in seiner jetzigen Form zeitgemäß ist. In diesem Zusammenhang verweist das BfArM auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers, die veränderte gesellschaftspolitische Wahrnehmung mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu beantworten.

Monika Herrmann: „Die Diskussion um die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland lässt sich nicht stoppen. Wir werden den Bescheid nun mit unserem Fachbeirat aus Expertinnen und Experten prüfen und uns rechtlich beraten lassen.“ Gegen den Bescheid kann binnen vier Wochen Widerspruch erhoben werden.

Bescheid Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz - Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg vom 30.09.2015 (pdf)


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