Verkehrsbeschränkende Maßnahme in der Dresdener Straße notwendig

Montag, 16. April 2012
Pressemitteilung von: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Aufgrund der geringen Belastbarkeit der Tunneldecke des seit mehr als 20 Jahren nicht mehr genutzten Tunnels in der Dresdner Straße muss das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge von bisher 16 t auf 2,8 t begrenzt werden.

Untersuchungen und statische Nachrechnungen haben ergeben, dass die Lastbeschränkung auf 16 t nicht ausreichend ist, sondern eine weitere Reduzierung vorgenommen werden muss. Dies bedeutet, dass nur noch Personenkraftwagen den Straßenabschnitt vom Alfred-Döblin-Platz bis zur Dresdener Straße 117 bzw. 23 (Tunnelende) benutzen dürfen. Damit ist die Standsicherheit des Bauwerks gewährleistet. Bei dieser Lastbeschränkung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, deren Ende noch nicht benannt werden kann. Dies ist abhängig von weiteren Untersuchungen und der danach zu treffenden Entscheidung, den Tunnel instand zu setzen oder alternativ einen Rückbau des Ingenieurbauwerkes vorzunehmen.

Um zu verhindern, dass Lastkraftwagen die Tunneldecke belasten, wird in Kürze die Fahrbahn durch Halbschranken auf eine Breite von 2,10 m eingeengt und die Einfahrt vom Oranienplatz in die Dresdener Straße für Kraftfahrzeuge versperrt werden. Die Zufahrt ist danach ausschließlich über die Sebastianstraße / Alfred-Döblin-Platz möglich.

Da es nicht erforderlich ist, die Dresdener Straße zur Einbahnstraße zu erklären, können Personenkraftwagen diese sowohl über die Sebastianstraße als auch über den Oranienplatz verlassen.

Radfahrer können wie bisher in beiden Richtungen die Dresdener Straße nutzen.

Die Zuwegung für die Feuerwehr wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet.

Karte - Map