Kulturverwaltung zur Förderung des Festivals „After The Last Sky“

Donnerstag, 20. Oktober 2016
Pressemitteilung von: Senatskanzlei

Die Kulturverwaltung erklärt zu in den Medien geäußerten Vorwürfen gegen die Förderung des Festivals „After The Last Sky“ im Ballhaus Naunynstraße:

Das Festival wurde vom Bund (100.000 € Hauptstadtkulturfonds) und vom Land Berlin (45.000 €) gefördert. Der Förderantrag, der den beiden unabhängigen Jurys, die über die Vergabe der Fördermittel entscheiden und dabei von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten betreut werden, vorlag, ließ nicht erkennen, dass es einen Workshop geben würde, der sich mit der Situation in Israel inhaftierter Palästinenser beschäftigen sollte. Ebenso wenig war der in den Medien kritisierte Workshop Bestandteil des Förderantrages. Es war damit nicht absehbar, dass antisemitische oder rassistische Äußerungen in den Veranstaltungen fallen würden. Der Antragsteller ist in der Vergangenheit in dieser Hinsicht nicht in Erscheinung getreten. Die Kulturverwaltung wird prüfen, in wie weit es zu den im Tagesspiegel vom 20.10.2016 zitierten Äußerungen gekommen ist. Hierfür wurde der Veranstalter, die „Kultursprünge im Ballhaus Naunynstraße gGmbH“, aufgefordert zu berichten. Sollte es zu diesen oder ähnlichen Äußerungen gekommen sein, wäre es seine Aufgabe gewesen, sein Hausrecht auszuüben und diese zu unterbinden. Die Haltung der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten ist eindeutig: weder tolerieren wir Rassismus oder Antisemitismus, noch dass das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird.


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